Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilien Brink
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und Immobilien-Brink, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchender genannt wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass sie von Immobilien-Brink ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Immobilien Brink versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.
2. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet dem Makler, die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Gleiches gilt auch für den Anbieter. Das Urheberrecht an sämtlichen von Immobilien-Brink erstellten Unterlagen obliegt allein Immobilien Brink. Dem Interessenten und Anbieter ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Immobilien Brink ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
3. Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie als Vertragspartner, d.h. sowohl als Anbieter oder als Interessent, von einem oder mehreren Angeboten des Maklers Gebrauch machen, indem Sie sich mit uns oder unmittelbar mit dem Anbieter bzw. Interessenten direkt in Verbindung setzen. Hierunter fällt ausdrücklich nicht eine Vermittlung, die im § 2, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Bestellerprinzip) festgelegt ist. Mit dem Empfang des Angebots, dem diese AGBs beigefügt sind, per Post, E-Mail, durch das Internet oder auf andere Art und Weise treten diese AGB in Kraft.
4. Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch den Makler ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn der Makler bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist.
Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bei Rechnungsstellung fällig. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder Miete statt Kauf. Die Provisionsrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung).
5. Doppeltätigkeit
Immobilien Brink darf bei einem zu vermittelnden Kaufvertrag sowohl für den Anbieter als auch den Interessenten tätig werden. Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf Immobilien Brink nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.
6. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers, seines Vertreters und Erfüllungsgehilfen wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf schuldhaftes Verhalten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist begrenzt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
Immobilien Brink übernimmt grundsätzlich keine Haftung für vom Verkäufer erhaltene Daten und Informationen. Immobilien Brink hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Immobilien Brink hat die Angaben weitergegeben, die sie vom Verkäufer oder Vermieter/Verpächter oder einem beauftragten Dritten erhalten hat. Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt Immobilien Brink keine Haftung.
7. Höhe der Käufer-/Vermieter-/Mietercourtage
Für die Vermittlung oder den Nachweis berechnet der Makler dem Käufer den im Exposé ausgewiesenen Courtagessatz und dem Verkäufer den mit ihm vertraglich vereinbarten Courtagesatz. Bei Vermietung oder Verpachtung von Wohnraum, jedoch nicht für Mieter unter Beachtung des § 2, gilt das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Bestellerprinzip).
8. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Rechnungen sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, zahlbar sofort nach Rechnungserhalt, spätestens 8 Werktage ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten wegen Gegenansprüchen aus anderen Verträgen mit dem Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Dies gilt auch für Vermögensverschlechterung, Stundung bei verspäteter Zahlung oder Stundung. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
9. Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten des Maklers bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst.
10. Mitteilungspflicht
Der Makler ist berechtigt, bei Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist ihm rechtzeitig mitzuteilen. Der Makler hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Maklers, so sind die Vertragspartner verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch über die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber Immobilien Brink unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Damit soll Immobilien Brink die Möglichkeit gegeben werden zu überprüfen, ob der Hauptvertrag infolge ihrer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist. Ferner erteilt der Verkäufer auch nach Abschluss des Hauptvertrages Immobilien Brink für die Dauer von 12 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.
11. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist Gerichtsstand der Firmensitz von Immobilien Brink in Langenzenn.
13. Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Datenschutz bei Immobilien Brink finden Kunden im Hinweisblatt zum Datenschutz oder online abrufbar unter https://www.immobilien-brink.de/datenschutzerklaerung
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil nichtig oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen gültig oder wirksam. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt, ohne den übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen.
15. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung und § 36 VSBG
Der Makler nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.